Hygienekonzept Schwimmverein Lauffen e.V.

Schwimmkurse, Übungsschwimmen, und Aquafitness

 

Ansprechpartner für Hygienekonzept    Marcus Plieninger

Adresse Sportstätte    Freibad Ulrichsheide, Ulrichsheide, 74348 Lauffen am Neckar

Grundsätze

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.

  1. Allgemeine Hygieneregeln
  • Zutritt wird nur gewährt nach den aktuellen Coronaverordnung Bäder und Saunen (geimpft, genesen oder getestet).
  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch)
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
  • Verdachtsfälle Covid-19
  • Eine Teilnahme am Übungsbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
    • Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Übungsbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
  • Organisatorisches
  • Alle Regelungen unterliegen der Coronaverordnung Sport.
  • Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Übungsbetriebs ist Marcus Plieninger.
  • Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins mit den lokalen Behörden abgestimmt.
  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich, ausgestattet.
  • Alle Übungsleiter*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Übungsbetrieb eingewiesen.
  • Vor Aufnahme des Übungsbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Übungsbetrieb involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

4. Übungsbetrieb

4.1 Grundsätze

  • Übungsleiter*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Übungsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
  • Das Übungsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Gruppen vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
  • Alle Teilnehmer*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Kurs erfolgt, um eine bestmögliche Planung zu ermöglichen.
  • Die Übungsleiter*innen dokumentieren die Beteiligung je Übungseinheit.

4.2 Kontaktdaten

      Zu dokumentieren sind folgende Kontaktdaten:

–           Familienname,
–           Vorname,
–           vollständige Anschrift,
–           Telefonnummer
–           Datum und Zeitfenster

Diese Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Anderenfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung nicht gewährt werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen.

4.3 Zuschauer

sind nicht erlaubt